Volkshochschule Mosbach

Vorsorge für den Todesfall

Es häufen sich die Fälle, in denen vor allem ältere Menschen auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Aber nicht nur durch altersbedingte Krankheiten oder Behinderungen entstehen Pflegebedürfnisse, auch jüngere Menschen können durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit in die Situation geraten, dass sie auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Umso wichtiger ist es, frühzeitig entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Nahe Angehörige können nicht automatisch für Betroffene handeln oder entscheiden, weshalb rechtzeitig Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden sollten. Neben der gesetzlich vorgesehenen Betreuung, auf die der Betroffene durch eine Betreuungsverfügung Einfluss nehmen kann, hat der Betroffen selbst die Möglichkeit, Vertrauenspersonen zu wählen und mit entsprechenden Befugnissen auszustatten.

In der Seminarveranstaltung sollen die Möglichkeiten der Betreuungsverfügung, der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung erläutert werden. Dargestellt werden im Übrigen die gesetzlichen Änderungen seit dem 01.September 2009, wodurch die Patientenverfügung ausdrücklich im Gesetz verankert wurde.

Die Teilnehmer erhalten ein ergänzendes Skript.

Stefanie Richter, Rechtsanwältin / 2 Kursstunden / Donnerstag, 21.10.2010, 19:30 Uhr / VHS am Obertor, Seminarraum 1 / 9,00 Euro

Ort: Mosbach

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