Volkshochschule Mosbach

Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende:

Der wissenschaftliche und technische Fortschritt der modernen Medizin haben die Lebenserwartung der Menschen beträchtlich erhöht. Heute ist es möglich, schwerstkranken Menschen zu helfen, für die es noch vor fünfzig Jahren keine Rettung gegeben hätte.
Doch kann diese Chance ärztlicher Krankheitsbehandlung und Lebensverlängerung zur Belastung werden, wenn alle Möglichkeiten hoch technisierter Intensivmedizin um jeden Preis ausgeschöpft werden. Viele Menschen fürchten, dass ihnen am Ende ihres Lebens ein solches Schicksal drohen könnte und sie unnötig lange leiden müssen.
Mit Hilfe einer Patientenverfügung kann ein Mensch in guten Tagen Behandlungswünsche und Behandlungsgrenzen für den Fall festlegen, in dem er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun. Besonders sinnvoll ist dies, wenn eine Person an einer fortschreitenden Krankheit wie z.B. Krebs erkrankt ist. Aber auch ohne eine Grunderkrankung kann eine Patientenverfügung durchaus Sinn machen.
Bevor jemand eine Patientenverfügung verfasst, sollte er sich genau überlegen, was er regeln möchte. Eine Patientenverfügung setzt eine Auseinandersetzung mit einer ungewissen Situation voraus, für welche sowohl Behandlungsart als auch Behandlungsintensität bestimmt werden müssen.
Die Geschäftsführerin des Betreuungsvereins NOK e.V. informiert über notwendige Inhalte und Formulierungen einer Patientenverfügung, beantwortet Fragen zu Verbindlichkeit und Akzeptanz und erläutert Möglichkeiten einer zweckmäßigen Aufbewahrung des Dokuments.

In Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein Neckar-Odenwald-Kreis e.V.

Bärbel Juchler-Heinrich / Montag, 11.06.2012, 19:00 Uhr / VHS am Obertor, Seminarraum 1 / 9,00 Euro / Anmeldung bei der Geschäftsstelle erwünscht!

Ort: Mosbach

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